AGB der Notfallschule.de


Allgemeine Geschäfts­bedingungen





Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen


1.) Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, Geltungsbereich 


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Notfallschule.de gelten für die Durchführung von Kursen und ähnlichen Veranstaltungen im Bereich der Ersten Hilfe sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen. 


1.2 Für den zwischen dem Kunden und der Notfallschule.de geschlossenen Kurstag (nachfolgend kurz „Vertrag“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Notfallschule.de nicht an, es sei denn, Notfallschule.de hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 


1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Individualabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Individualabreden nur für den Einzelfall.



2.) Vertragsabschluss 


2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen (auch per Telefon, E-Mail oder unter www.Notfallschule.de ) Anmeldung bietet der Kunde Notfallschule.de den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Notfallschule.de zustande, welche schriftlich durch die Buchungsbestätigung bzw. spätestens mit der Rechnung erfolgt. Die Anmeldung erfolgt im Grundsatz für jeden Teilnehmer einzeln. Unternehmen können neben einzelnen Mitarbeitern auch ganze Teilnehmergruppen oder aber die Buchung eines Inhouse-Kursus anmelden. Meldet ein Unternehmen einzelne Mitarbeiter, Teilnehmergruppen oder die Durchführung eines Inhouse-Kursus an, kommt der Vertrag mit Notfallschule.de mit dem entsendenden Unternehmen zustande. In diesem Fall erhält das entsendende Unternehmen eine schriftliche Anmeldebestätigung (per E-Mail) von Notfallschule.de. 


2.2 Notfallschule.de weist den Kunden darauf hin, dass die Kursveranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen voraussetzen bzw. eine Teilnehmerbegrenzung auf maximal 20 Personen aufweisen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.



3.) Zahlungsbedingungen und Preise 


3.1 Der gesamte Teilnehmerbeitrag wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig, es sei denn aus der Buchungsbestätigung ergibt sich etwas anderes.


 3.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden Erklärung im Rahmen der Buchungsbestätigung weist Notfallschule.de darauf hin, dass ein Anspruch auf Teilnahme an der Kursveranstaltung nicht besteht, wenn der zu entrichtende Teilnehmerbeitrag nicht bis mindestens eine Woche vor dem Kurstermin bei Notfallschule.de eingegangen ist. 


3.3 Werden fällige Leistungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist Notfallschule.de berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 3.4 Gegen Zahlungsforderungen von Notfallschule.de kann der Kunde nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.



4.) Leistungen von Notfallschule.de 


Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. gemäß den unter www.Notfallschule.de veröffentlichten Programmangaben) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Vorbehaltlich der konkreten Angaben gemäß Satz 1 sind in der Regel folgende Leistungen im Rahmen des Teilnehmerbeitrages enthalten: Moderation der Veranstaltung Vermittlung der in den Programmangaben angegebenen Kursinhalte begleitende Unterlagen



5.) Rücktritt des Kunden


 5.1 Notfallschule.de räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. 

Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen: 


5.1.1 Wenn der Kunde zurücktritt, verliert er Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Teilnehmerbeitrag. Stattdessen kann Notfallschule.de eine angemessene Entschädigung für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen geltend machen. 


5.1.2 Notfallschule.de hat die Wahl, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Insoweit werden folgende Rücktrittspauschalen erhoben:

- Rücktritt 71 bis 51 Tage vor der Veranstaltung: 10 % des Teilnehmerbeitrages 

- Rücktritt 50. bis 31 Tage vor Veranstaltung: 20 % des Teilnehmerbeitrages

- Rücktritt 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des Teilnehmerbeitrages 

- Rücktritt 14 bis 11 Tage vor der Veranstaltung: 40 % des Teilnehmerbeitrages 

- Rücktritt 10 bis 8 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnehmerbeitrages 

- Rücktritt 7 oder weniger Tage vor der Veranstaltung oder Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung: 100 % des Teilnehmerbeitrages. 


Notfallschule.de wird von der Geltendmachung einer Rücktrittspauschale absehen, wenn der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Notfallschule.de kein oder aber ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.


 5.1.3 Sofern Notfallschule.de die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Teilnehmerbeitrages für die von Notfallschule.de zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von Notfallschule.de ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Notfallschule.de durch die anderweitige Verwendung ihrer – ursprünglich dem Kunden zugesagten – Leistungen erlangt.



6.) Rücktritt von Notfallschule.de 


6.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages in Verzug und leistet er auch nicht binnen einer hierfür nochmals gesetzten Frist, ist Notfallschule.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 


6.2 Notfallschule.de kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Notfallschule.de wird den Kunden unmittelbar informieren, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält von Notfallschule.de diesem Fall den gezahlten Teilnehmerbeitrag umgehend zurück. Das Rücktrittsrecht von Notfallschule.de besteht jedoch nicht, wenn Notfallschule.de die zum Rücktritt nach dieser Regelung (Ziffer 6.2) führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn Notfallschule.de die zum Rücktritt nach dieser Vorschrift genannten Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung von Notfallschule.de wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. 


6.3 Ferner ist Notfallschule.de berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere von Notfallschule.de nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.



7.) Haftung von Notfallschule.de 


Eine Haftung von Notfallschule.de auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Notfallschule.de oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfens von Notfallschule.de beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Notfallschule.de oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von Notfallschule.de beruhen. Der Haftungsausschluss gilt schließlich ebenfalls nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von Notfallschule.de auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt



8.) Urheberrecht 


Sofern Teilnehmern Unterlagen, Arbeitspläne, Ablaufpläne und sonstige Materialien im Rahmen der Kurse bzw. ähnlichen Veranstaltungen von Notfallschule.de ausgegeben werden, handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dokumente. Die Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung für den Kunden bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Notfallschule.de – auch von Teilen der Unterlagen – sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.



9.) Datenschutzerklärung 


Notfallschule.de beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verarbeitung und erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden nur für die Zwecke, für die der Kunde diese Notfallschule.de mitgeteilt hat. Eine Weitergabe der persönlichen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn Notfallschule.de durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet wird. Mitarbeiter der Notfallschule.de sind ebenso wie die von Notfallschule.de beauftragten Dienstleistungsunternehmen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens Notfallschule.de verpflichtet worden.



10.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 


10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem zwischen Notfallschule.de und dem Kunden geschlossenen Vertrag ist Ahrensburg. 


10.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Notfallschule.de. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Notfallschule.de ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 


10.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen Notfallschule.de und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



11.) Salvatorische Klausel 


Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis so weit wie möglich entsprechen.




 
 
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